Anlage 1 JVKostG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten im Bereich der Justizverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
JVKostG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
342-1

(zu § 1 Abs. 2)

Gebührenverzeichnis
Nr.GegenstandGebühren
1Feststellungserklärung nach § 1059a Nr. 2, § 1059e, § 1092 Abs. 2, § 1098 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches50 bis 750 DM
2Schuldnerverzeichnis
2.1Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken (§ 915d der Zivilprozessordnung)800,00 DM
2.2Erteilung von Abdrucken (§§ 915, 915d der Zivilprozessordnung, § 107Abs. 2 der Konkursordnung)1,00 DM je Eintragung, mindestens 20,00 DM
Anmerkung:
Neben den Gebühren für die Erteilung von Abdrucken werden Schreibauslagen nicht erhoben.
3Hinterlegungssachen
3.1Hinterlegung von Wertpapieren, sonstigen Urkunden, Kostbarkeiten und von unverändert aufzubewahrenden Zahlungsmitteln (§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Hinterlegungsordnung) in jeder Angelegenheit, in der eine besondere Annahmeverfügung ergeht15 bis 500 DM
3.2Anzeige gemäß § 11 Satz 2 der Hinterlegungsordnung15 DM
Anmerkung:
Neben der Gebühr für die Anzeige werden nur die Auslagen nach § 137 Nr. 2 und 3 der Kostenordnung erhoben.
3.3Zurückweisung der Beschwerde15 bis 500 DM
3.4Zurücknahme der Beschwerde15 bis 125 DM
4Beeidigung
Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern50,00 bis 300,00 DM