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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2017/2018 - Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)
Amtliche Abkürzung
HG 2017/2018
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.29

(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 11 224 750 300 Euro für das Haushaltsjahr 2017 und 11 332 881 400 Euro für das Haushaltsjahr 2018 festgestellt.

(2) Die Summe der im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ausgebrachten Ermächtigungen, über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird auf 1 875 004 200 Euro für das Haushaltsjahr 2017 und 1 506 278 800 Euro für das Haushaltsjahr 2018 festgestellt.