Versionsverlauf


  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 11 HG 2017/2018 - Verbindlichkeit von Erläuterungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)
Amtliche Abkürzung
HG 2017/2018
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.29

(1) Die Erläuterungen sind zu den Titeln

  1. 1.

    der Gruppe 811,

  2. 2.

    der Gruppe 812 hinsichtlich der Art der aufgeführten Gegenstände

verbindlich.

(2) Aufwandsentschädigungen betreffende Erläuterungen sind für die Bewirtschaftung verbindlich.

(3) Das Ministerium der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.