ANLAGE IV BremBesG - Künftig wegfallende Ämter (zu § 68)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
- Amtliche Abkürzung
- BremBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2016
Lehrerin, Lehrer
Lehrerin für die Primarstufe und Sekundarstufe I 1)8) - kw -, Lehrer für die Primarstufe und Sekundarstufe I 1)8) - kw -
Als Einstiegsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12a.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6; diese wird für am 31. August 2014 vorhandene Lehrerinnen und Lehrer nach zehnjährigem Bezug unter Anrechnung der bisher in dieser Funktion verbrachten Zeiten beim Verbleiben in dieser Besoldungsgruppe nach Beendigung der zulagenberechtigten Verwendung weitergewährt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
Besoldungsgruppe A 12a
Lehrerin, Lehrer
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6; diese wird für am 31. August 2014 vorhandene Lehrerinnen und Lehrer nach zehnjährigem Bezug unter Anrechnung der bisher in dieser Funktion verbrachten Zeiten beim Verbleiben in dieser Besoldungsgruppe nach Beendigung der zulagenberechtigten Verwendung weitergewährt.
Hauptlehrerin - kw -, Hauptlehrer - kw -
als Leiterin oder als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern -
Konrektorin, Konrektor
als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern - kw -
Lehrerin für die Primarstufe 7) - kw -, Lehrer für die Primarstufe 7) - kw -
Lehrerin für die Sekundarstufe I 7) - kw -, Lehrer für die Sekundarstufe I 7) - kw -
Rektorin, Rektor
einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern 12) - kw -
Zweite Konrektorin - kw -, Zweiter Konrektor - kw -
einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -
Nur für die am 31. Juli 2005 vorhandenen Lehrkräfte.
Rektorin, Rektor
einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - kw -
Sonderschulkonrektorin - kw -, Sonderschulkonrektor - kw -
als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Sonderschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern -
als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern 2) -
als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters eines Förderzentrums mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern 8) -
als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters eines Förderzentrums mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern 2)8) -
Sonderschulrektorin - kw -, Sonderschulrektor - kw -
als Leiterin oder als Leiter einer Sonderschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern 2) -
als Leiterin oder als Leiter eines Förderzentrums mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern 2)8) -
Für die Berechnung der Schülerzahlen werden die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, soweit sie im Förderzentrum unterrichtet werden, voll gezählt und, soweit sie in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet und dabei von Lehrkräften des Förderzentrums ergänzend gefördert werden, zur Hälfte zugrunde gelegt.
Sonderschulrektorin - kw -, Sonderschulrektor - kw -
als Leiterin oder als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern -
als Leiterin oder als Leiter eines Förderzentrums mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern 10) -
Für die Berechnung der Schülerzahlen werden die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, soweit sie im Förderzentrum unterrichtet werden, voll gezählt und, soweit sie in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet und dabei von Lehrkräften des Förderzentrums ergänzend gefördert werden, zur Hälfte zu Grunde gelegt.
Besoldungsgruppe C 2
Hochschuldozentin - kw -, Hochschuldozent - kw -
Professorin, Professor
an einer Fachhochschule - kw -
Professorin an einer Kunsthochschule - kw -, Professor an einer Kunsthochschule - kw -
Besoldungsgruppe C 3
Professorin, Professor
an einer Fachhochschule - kw -
Professorin an einer Kunsthochschule -kw -, Professor an einer Kunsthochschule - kw -
Universitätsprofessorin - kw -, Universitätsprofessor - kw -
Besoldungsgruppe C 4
Professorin an einer Kunsthochschule -kw -, Professor an einer Kunsthochschule - kw -
Universitätsprofessorin - kw -, Universitätsprofessor - kw -