§ 3 DVO-JuSchG - Einheitliches Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
- Amtliche Abkürzung
- DVO-JuSchG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2161-6-1
Werden wegen desselben Mediums mehrere Anträge gestellt oder Anregungen eingereicht, so ist über sämtliche Anträge und Anregungen in einem einheitlichen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.