§ 7 BremWG - Zuordnung der Gewässer zur Flussgebietseinheit; Bewirtschaftung und Koordinierung
(Zu § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Wassergesetz (BremWG)
- Amtliche Abkürzung
- BremWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2180-a-1
Die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers werden der Flussgebietseinheit "Weser" zugeordnet. Das Einzugsgebiet und die Flussgebietseinheit sind in der Anlage dargestellt.