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§ 2 JAG - Prüfungsorte

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2030-224

(1) Die Pflichtfachprüfung findet in Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen statt. Die Prüfung kann auch an einem anderen Ort abgenommen werden.

(2) Die Zweite juristische Staatsprüfung findet in Stuttgart statt. Die Prüfung kann auch an einem anderen Ort abgenommen werden.