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§ 11 JAG - Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2030-224

Durch die Befähigung zum Richteramt wird auch die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erlangt.