Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland
(Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO)
Amtliche Abkürzung
SLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2030-5

Vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeines
Geltungsbereich1
Gestaltung der Laufbahnen2
Befähigung3
Probezeit4
Bewährungszeit bei weiterer Ausbildung und Prüfung5
Dienstzeiten6
Regelmäßig zu durchlaufende Ämter, Bewährungszeiten7
Laufbahnwechsel8
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen9
Abschnitt II
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
1.
Gemeinsame Vorschriften
Vorbereitungsdienste10
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen11
(weggefallen)12
2.
Einfacher Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst13
Vorbereitungsdienst14
3.
Mittlerer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Vorbereitungsdienst16
Prüfung17
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe18
Übernahme von Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes19
Aufstieg in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes20
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes21
4.
Gehobener Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst22
Vorbereitungsdienst23
Prüfung24
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe25
Übernahme von Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Laufbahngruppe26
Aufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes27
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes28
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes29
5.
Höherer Dienst
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst30
Vorbereitungsdienst31
Prüfung32
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe33
Übernahme von Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Laufbahngruppe34
Aufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes35
Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes36
Abschnitt III
Andere Bewerberinnen und Bewerber
Besondere Voraussetzungen für die Ernennung37
Beförderung und Aufstieg38
Abschnitt IV
Dienstliche Beurteilung, Fortbildung
Regel- und Anlassbeurteilung39
Inhalt der Beurteilung40
Fortbildung von Beamtinnen und Beamten41
Abschnitt V
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zuständigkeit42
Abschnitt VI
Ergänzende Vorschriften
Wechsel von einem anderen Dienstherrn43
Abschnitt VII
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen44
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
Überleitung der Beamtinnen und Beamten in die neuen Fachrichtungen45
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte46
Aufstieg für besondere Verwendungen47
Praxisaufstieg48
Horizontaler Laufbahnwechsel49
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen50
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach § 25 Nummer 2 und § 33 Nummer 251
Beurteilungsrichtlinien52
Inkrafttreten, Außerkrafttreten53
Anlage
Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den Fachrichtungen nach § 2 Absatz 2 SLVOAnlage

Artikel 1 der Verordnung zur Neugestaltung des saarländischen Laufbahnrechts vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312)