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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 41 LAbgG - Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Amtliche Abkürzung
LAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-3

Die Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs bestimmt sich nach den §§ 14 bis 16 und 39 bis 42 des Versorgungsausgleichsgesetzes.