§ 41 LAbgG - Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
- Amtliche Abkürzung
- LAbgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 1101-3
Die Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs bestimmt sich nach den §§ 14 bis 16 und 39 bis 42 des Versorgungsausgleichsgesetzes.