Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)
Amtliche Abkürzung
LAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-3

Vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1497)

Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln2 - 5a
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete6 - 9
Zweiter Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus10 - 18
Dritter Abschnitt
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen19 - 20
Vierter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften22 - 26
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes27 - 34b
Erster Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat27 - 34a
Zweiter Abschnitt
Vereinbarkeit von Amt und Mandat34b
Fünfter Teil
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften, In-Kraft-Treten35 - 41

Zur weiteren Anwendung s. § 39 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)