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§ 3 WoZustV - Zuständigkeiten der Gemeinden

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten im Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen
Redaktionelle Abkürzung
WoZustV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
237

Die Gemeinden sind zuständig für:

  1. 1.
    die Aufgaben der zuständigen Stelle im Sinne des Wohngeldgesetzes;
  2. 2.
    die Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigt auf Grund der §§ 82 ff. des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und auf Erteilung von Bescheinigungen für Wohnheime nach § 93 Abs. 1 Buchstabe c des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.