§ 3 WoZustV - Zuständigkeiten der Gemeinden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten im Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen
- Redaktionelle Abkürzung
- WoZustV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 237
Die Gemeinden sind zuständig für:
- 1.die Aufgaben der zuständigen Stelle im Sinne des Wohngeldgesetzes;
- 2.die Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigt auf Grund der §§ 82 ff. des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und auf Erteilung von Bescheinigungen für Wohnheime nach § 93 Abs. 1 Buchstabe c des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.