Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes
(Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV)

Bibliographie

Titel
Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV)
Amtliche Abkürzung
SchwbAV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1-14

Vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484)

Zuletzt geändert durch Artikel 79 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594)

Auf Grund des § 11 Abs. 3 Satz 3, § 12 Abs. 2 und § 33 Abs. 2 Satz 5 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421) sowie des Artikels 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13. April 1984 (BGBl. I S. 601) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Bundesanstalt für Arbeit
Grundsatz1
Arbeitgeber2
Schwerbehinderte3
Art der Leistungen4
Höhe der Leistungen5
Dauer der Leistungen6
Anrechnung vergleichbarer Leistungen7
Antrag8
Zuständigkeit9
Nebenbestimmungen über die Rückzahlung10
Nachträgliche Anrechnung vergleichbarer Leistungen11
Zusätzliche Förderleistungen bei Vorruhestand12
Erfassung der Förderfälle und Berichterstattung13
Zweiter Abschnitt
Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeits- und Berufsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen
Verwendungszwecke14
1. Unterabschnitt
Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für Schwerbehinderte
Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte15
Schwerbehinderten-Sonderprogramme16
2. Unterabschnitt
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
Leistungsarten17
Leistungsvoraussetzungen18
I.
Leistungen an Schwerbehinderte
Technische Arbeitshilfen19
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes20
Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit21
Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung22
Hilfen zur Erhaltung der Arbeitskraft23
Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten24
Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen25
II.
Leistungen an Arbeitgeber
Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte26
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen27
III.
Sonstige Leistungen
Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung Schwerbehinderter28
Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen29
3. Unterabschnitt
Leistungen für Einrichtungen zur Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeits- und Berufsleben
Förderungsfähige Einrichtungen30
Förderungsvoraussetzungen31
Förderungsgrundsätze32
Art und Höhe der Leistungen33
Tilgung und Verzinsung von Darlehn34
Dritter Abschnitt
Ausgleichsfonds
1. Unterabschnitt
Gestaltung des Ausgleichsfonds
Rechtsform35
Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds36
Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung37
Aufstellung eines Wirtschaftsplans38
Feststellung des Wirtschaftsplans39
Ausführung des Wirtschaftsplans40
2. Unterabschnitt
Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeits- und Berufsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds
Verwendungszwecke41
3. Unterabschnitt
Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
Anmeldeverfahren und Anträge42
Vorschlagsrecht des Beirats43
Entscheidung44
Vorhaben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung45
Vierter Abschnitt
Schlußvorschriften
Berlin-Klausel46
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten47