§ 45 SchwbAV - Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesBibliographieTitelSchwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)Amtliche AbkürzungSchwbAVNormtypRechtsverordnungNormgeberBundGliederungs-Nr.871-1-14Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.