§ 3 SächsHZG - Organisation des Feststellungsverfahrens

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHZG)
Amtliche Abkürzung
SächsHZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
711-7

Die Organisation einschließlich der Durchführung der Tests an den Testorten oder sonstiger mit Feststellungsverfahren verbundener Prüfungen nach Artikel 14 Abs. 2 Satz 4 des Staatsvertrages wird durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus durchgeführt.