Anlage 17 LBesG NRW - Überleitungsübersicht
Bibliographie
- Titel
- Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- LBesG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20320
Lfd. Nr. | Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung A i.d.F. des ÜBesG NRW | Bisherige Besoldungsgruppe/ Amtszulage | Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung A | Neue Besoldungsgruppe/ Amtszulage |
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1. | Hauptamtsgehilfe 1)4) | A 3 | Oberamtsmeisterin/ Oberamtsmeister 2)4) | A 5 + 67,42 EUR |
2. | Oberaufseher 2)4) | A 3 + 36,54 EUR | Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2) | A 5 + 36,54 EUR |
3. | Amtsmeister 1) | A4 + 67,42 EUR | Oberamtsmeisterin/ Oberamtsmeister 2)4) | A 5 + 67,42 EUR |
4. | Hauptaufseher 2) | A 4 + 36,54 EUR | Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2) | A 5 + 36,54 EUR |
5. | Hauptwachtmeister 2)4) | A4 + 36,54 EUR | Erste Hauptwachtmeisterin/ Erster Hauptwachtmeister 1)2) | A 5 + 36,54 EUR |
6. | Justizhauptwachtmeister 2)4) | A 4 + 36,54 EUR | Justizoberwachtmeisterin/ Justizoberwachtmeister 3) | A 5 + 67,42 EUR |
7. | Oberwart 2)3) | A 4 + 36,54 EUR | Hauptwartin/Hauptwart 1)2) | A 5 + 36,54 EUR |
8. | Betriebsassistent 3)5) | A 5 + 36,54 EUR | Oberwachtmeisterin/Oberwachtmeister 1)2) | A 5 + 36,54 EUR |
9. | Erster Justizhauptwachtmeister 5)6) | A 5 + 36,54 EUR | Justizoberwachtmeisterin/ Justizoberwachtmeister 3) | A 5 + 67,42 EUR |
10. | Betriebsassistent 5) | A 6 | Sekretärin/Sekretär | A 6 5) 6) |
11. | Erster Hauptwachtmeister 5)6) | A 6 + 36,54 EUR | Erste Hauptwachtmeisterin/ Erster Hauptwachtmeister 1) | A 6 |
12. | Erster Justizhauptwachtmeister 5)6) | A 6 + 36,54 EUR | Justizhauptwachtmeisterin/ Justizhauptwachtmeister 2) | A 6 + 67,42 EUR |
13. | Oberamtsmeister | A 6 | Sekretärin/Sekretär | A 6 5) 6) |
14. | Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei entsprechender Verwendung - 1)3) | A 12 | Lehrerin/ Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - 1)6) | A 12 |
15. | Lehrer - als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern - 8) | A 12 + 158,04 EUR | Rektorin/Rektor - an einer Grundschule oder Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern - 5) | A 12 + 158,04 EUR |
16. | Rechnungsrat - als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof - | A 12 | Rechnungsrätin/Rechnungsrat - als Prüfungsbeamtin/ Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof - | A 12 |
17. | Zweiter Konrektor - einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern - 7) | A 12 + 158,04 EUR | Zweite Konrektorin/Zweiter Konrektor - einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern - 5) | A 12 + 158,04 EUR |
18. | Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern - | A 13 | Konrektorin/ Konrektor - einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - | A 13 |
19. | Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei überwiegender Verwendung im Bereich der Sekundarstufe I- 20) | A 13 | Lehrerin/ Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - 7) | A 13 |
20. | Oberamtsrat 13) | A 13 | Rätin/Rat 910)11) | A 13 |
21. | Oberrechnungsrat - als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof - | A 13 | Oberrechnungsrätin/Oberrechnungsrat - als Prüfungsbeamtin/Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof - | A 13 |
22. | Rektor - einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 7) | A 13 + 189,57 EUR | Rektorin/Rektor - einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 4) | A 13 + 189,57 EUR |
23. | Studienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - | A 13 | Studienrätin/ Studienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs - - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - 14) | A 13 |
24. | Oberstudienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - | A 14 | Oberstudienrätin/ Oberstudienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - - mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs - | A 14 |
25. | Regierungsschulrat - als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 14 | Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat - als Dezernentin /Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 14 |
26. | Regierungsschuldirektor - als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 15 | Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor - als Dezernentin/Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 15 |
27. | Studiendirektor - als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 9) - als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 8) - als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 7)8) - als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern, 8) -als Leitereiner beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 7)8) | A 15 | Studiendirektorin, Studiendirektor - als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 12) - als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitung eines Berufskollegs mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 14 - als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitung eines Berufskollegs mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 4)14) - als Leiterin oder Leiter eines Berufskollegs mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern - 14) - als Leiterin oder Leiter eines Berufskollegs mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - 4)14) | A 15 |
+ 189,57 EUR | + 189,57 EUR | |||
+ 189,57 EUR + 189,57 EUR | + 189,57 EUR + 189,57 EUR | |||
28. | Leitender Regierungsschuldirektor - als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 16 | Leitende Regierungsschuldirektorin, Leitender Regierungsschuldirektor - als Dezernentin oder Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene - | A 16 |
29. | Oberstudiendirektor - als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern - 12 - eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen - | A 16 | Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor - eines Berufskollegs mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 8) - eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums - | A 16 |
Lfd. Nr. | Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung B i.d.F. des ÜBesG NRW | Bisherige Besoldungsgruppe/ Amtszulage | Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung B | Neue Besoldungsgruppe/ Amtszulage |
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30. | Regierungspräsident - in einem Regierungsbezirk mit mehr als zwei Millionen Einwohnern - | B 8 | Regierungspräsidentin, Regierungspräsident | B 8 |
31. | Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts | B 10 | Präsidentin, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts | R 10 |
Lfd. Nr. | Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung R i.d.F. des ÜBesG NRW | Bisherige Besoldungsgruppe/ Amtszulage | Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung R | Neue Besoldungsgruppe/ Amtszulage |
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32. | Direktor des Amtsgerichts 3) | R 2 | Direktorin, Direktor des Amtsgerichts 3)9) | R 2 + 314,40 EUR |
Lfd. Nr. | Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung A | Bisherige Besoldungsgruppe/ Amtszulage | Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung A | Neue Besoldungsgruppe/ Amtszulage |
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33. | Landegestütwärter | A 3 | Landgestüthauptwärterin, Landgestüthauptwärter | A 5 |
34. | Landegestütoberwärter | A 4 | Landgestüthauptwärterin, Landgestüthauptwärter | A 5 |
35. | Erster Justizhauptwachtmeister 1} | A 7 + 19,57 EUR | Erste Justizhauptwachtmeisterin, Erster Justizhauptwachtmeister - als Leiterin/Leiter einer Justizwachtmeisterei 2) | A 7 + 67,42 EUR |
36. | Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn - des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 1) -des Fachlehrers an Sonderschulen - 1) -des Werkstattlehrers | A 9 | Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn 2)3) - der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs - - der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen - - der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers | A 9 |
37. | Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn - des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 1) des Fachlehrers an Sonderschulen - 1) des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen - 2) | A 10 | Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn - der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs - 1)2) - der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen - 1)2) - der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers an Berufskollegs - 13)4) | A 10 |
38. | Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn - des Fachlehrers an beruflichen Schulen - 3) - des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen - 1)2) | A 11 | Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn - der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberaterin/Fachberater - 5)6) - der Technischen Lehrerin/des Technischen Lehrers an Berufskollegs - 5)7)8) | A 11 |
39. | Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung - | A 13 | Lehrerin/ Lehrer - mit der Befähigung für ein sonderpädagogisches Lehramt - 6) | A 13 |
40. | Studienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule - 10) | A 13 | Studienrätin, Studienrat - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - 14) | A 13 |
41. | Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern - | A 14 | Konrektorin, Konrektor - einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülerinnen und Realschülern und gleichzeitig insgesamt mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - | A 14 |
42. | Sonderschulkonrektor - als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Förderschule - - als der ständige Vertreter eines mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Förderschule - 2) | A 14 | Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor - einer Förderschule, deren Leitung in Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuft ist - - einer Förderschule, deren Leitung mindestens in Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist - 3) | A 14 |
+ 189,57 EUR | + 189,57 EUR | |||
43. | Sonderschulrektor - als Leiter einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern - - als Leiter einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülern - 2) | A 14 | Förderschulrektorin, Förderschulrektor - einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülerinnen und Schülern - - einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülerinnen und Schülern - 3) | A 14 |
+ 189,57 EUR | + 189,57 EUR | |||
44. | Direktor als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes - 10) als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und bis zu 220 Lehramtsanwärtern - 3) | A 15 + 189,57 EUR | Direktorin, Direktor eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - 3) eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und bis zu 220 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern - 4) | A 15 + 189,57 EUR |
+ 189,57 EUR | + 189,57 EUR | |||
45. | Direktor an einer Gesamtschule - als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors - 3) | A 15 + 189,57 EUR | Direktorin, Direktor an einer Gesamtschule - als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter an einer Gesamtschule, deren Leitung in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft ist - 4) | A 15 + 189,57 EUR |
46. | Direktor an einem Studienseminar - als Leiter eines Seminars für ein Lehramt - | A 15 | Direktorin, Direktor an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - als Leiterin oder Leiter eines Seminars für ein Lehramt - | A 15 |
47. | Rektor - als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern - | A 15 | Rektorin, Rektor - einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülerinnen und Realschülern und gleichzeitig insgesamt mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - | A 15 |
48. | Sonderschulrektor - als Leiter einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit mehr als 120 Schülern - | A 15 | Förderschulrektorin, Förderschulrektor - einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit mehr als 120 Schülerinnen und Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit mehr als 120 Schülerinnen und Schülern - | A 15 |
49. | Sonderschulrektor - als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs oder einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen - | A 15 | Förderschulrektorin, Förderschulrektor - einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs oder einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufskollegsklassen - | A 15 |
50. | Leitender Direktor - als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und mehr als 220 Lehramtsanwärtern - | A 16 | Leitende Direktorin, Leitender Direktor - eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und mehr als 220 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern - | A 16 |