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  • ab 01.01.2021 (außer Kraft)

§ 6 UStAufteilVO - Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilVO)
Amtliche Abkürzung
UStAufteilVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
602

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 am 31. Januar 2024 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 bis zum 1. Januar 2024 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächstmöglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Außer Kraft am 31. Januar 2024 durch § 6 Absatz 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1151). Zur weiteren Anwendung s. § 6 Absatz 2 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1151).

Düsseldorf, 8. Dezember 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident
Armin  L a s c h e t

Der Minister der Finanzen
Lutz  L i e n e n k ä m p e r

Für die Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Der Minister für Verkehr
Hendrik  W ü s t