Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)

Bibliographie

Titel
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
Amtliche Abkürzung
KSVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2020-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Teil A
Gemeindeordnung
Erster Teil
Grundlagen
I. Abschnitt
Wesen, Rechtsstellung und Aufgaben
Wesen der Gemeinden1
Namen und Bezeichnungen2
Wappen, Farben und Dienstsiegel3
Gemeindearten4
Selbstverwaltungsangelegenheiten5
Auftragsangelegenheiten6
Besondere Aufgaben der Mittelstädte7
Besondere Aufgaben der kreisfreien Städte8
Besondere Aufgaben der Landeshauptstadt Saarbrücken9
Kommunale Gemeinschaftsarbeit10
Sicherung der Mittel11
Gemeindesatzungen12
II. Abschnitt
Gemeindegebiet
Gebietsbestand13
Gebietsänderungen14
Verfahren15
Auseinandersetzung16
Abgabenfreiheit17
III. Abschnitt
Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger
Begriff18
Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner19
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner20
Einwohnerfragestunde20a
Einwohnerbefragung20b
Einwohnerantrag21
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid21a
Anschluss- und Benutzungszwang22
Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnungen23
Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger24
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit25
Treuepflicht26
Mitwirkungsverbot bei Interessenwiderstreit und Heilung bei Verfahrensmängeln27
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit28
Zweiter Teil
Organe und Verwaltung
I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Organe29
Rechtsstellung der Organträger30
Amtszeit31
II. Abschnitt
Gemeinderat
Zusammensetzung und Wahl des Gemeinderates32
Pflichten und Rücktrittsrecht33
Aufgaben des Gemeinderates34
Vorbehaltene Aufgaben35
Zuständigkeit bei Interessenwiderstreit36
Auskunftsrecht37
Sitzungszwang38
Geschäftsordnung39
Öffentlichkeit40
Einberufung und Tagesordnung41
Vorsitz42
Aufgaben der oder des Vorsitzenden43
Beschlussfähigkeit44
Beschlussfassung45
Wahlen46
Niederschrift47
Ausschüsse48
Hinzuziehung von Sachverständigen und anderen Personen zu den Sitzungen49
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen49a
Integrationsbeiräte, Integrationsbeauftragte50
Interessenvertretung für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen50a
Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder51
Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen51a
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit bei Gebietsänderungen52
Auflösung des Gemeinderates53
III. Abschnitt
Bürgermeisterin, Bürgermeister und Beigeordnete
Eignung54
Ausschreibung55
Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters56
Wahlanfechtung57
Abwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters58
Ruhestand auf Antrag aus besonderem Grund58a
Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters59
Widerspruchs- und Vorlagepflicht bei rechtswidrigen Beschlüssen60
Anordnungsbefugnis der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in dringenden Angelegenheiten61
Verpflichtungserklärungen62
Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters63
Zahl der Beigeordneten64
Wahl und Abwahl der ehrenamtlichen Beigeordneten65
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit und Weiterführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit66
Aufwandsentschädigung67
Hauptamtliche Beigeordnete68
Abwahl der hauptamtlichen Beigeordneten68a
(aufgehoben)69
IV. Abschnitt
Förderung der Selbstverwaltung in Gemeindebezirken und Stadtbezirken
Gemeindebezirke70
Ortsrat71
Amtszeit, Rechtsstellung72
Aufgaben des Ortsrates73
Anzuwendende Vorschriften74
Ortsvorsteherin, Ortsvorsteher75
Außenstelle der Gemeindeverwaltung76
Stadtbezirke77
V. Abschnitt
Gemeindebedienstete
Einstellungspflicht78
Stellenplan79
Kommunale Frauenbeauftragte79a
Sonstige Vorschriften80
Versorgungseinrichtung81
Dritter Teil
Gemeindewirtschaft
I. Abschnitt
Haushaltswirtschaft
Allgemeine Haushaltsgrundsätze82
Haushaltssanierungsplan, Sanierungshaushalt82a
Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung83
Haushaltssatzung84
Haushaltsplan85
Erlass der Haushaltssatzung86
Nachtragssatzung87
Vorläufige Haushaltsführung88
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen89
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm90
Verpflichtungsermächtigungen91
Kredite für Investitionen92
Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte93
Kredite zur Liquiditätssicherung94
Vermögensgegenstände95
Inventur, Inventar und Vermögensbewertung96
Gemeindekasse97
Übertragung von Kassengeschäften, Automation98
Jahresabschluss99
(weggefallen)100
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung101
II. Abschnitt
Sondervermögen, Treuhandvermögen
Sondervermögen102
Treuhandvermögen103
Sonderkassen104
Freistellung von der Finanzplanung105
Gemeindegliedervermögen106
Örtliche Stiftungen107
III. Abschnitt
Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung
Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung108
Regelungen für besondere Aufgabenfelder108a
Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung109
Unternehmen in Privatrechtsform110
Mehrheitsbeteiligungen111
Mittelbare Beteiligungen112
Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen113
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform114
Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht115
Wirtschaftsgrundsätze116
(aufgehoben)117
Anzeige, Genehmigung, Befreiung118
IV. Abschnitt
Prüfungswesen
Rechnungsprüfungsamt119
Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes120
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes121
Prüfung des Jahresabschlusses122
Überörtliche Prüfung123
Prüfung der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung124
V. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Unwirksame und nichtige Rechtsgeschäfte125
Befreiung von der Genehmigungspflicht126
Ausnahmen zur Erprobung126a
Vierter Teil
Kommunalaufsicht
Grundsatz127
Kommunalaufsichtsbehörden128
Informationsrecht und Informationspflicht129
Beanstandungsrecht130
Aufhebungsrecht131
Anordnungsrecht132
Ersatzvornahme133
Bestellung einer Beauftragten oder eines Beauftragten134
Form und Inhalt aufsichtsbehördlicher Entscheidungen135
Rechtsmittel136
Beschränkung der Kommunalaufsicht137
Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden138
Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport 139
Teil B
Landkreisordnung
Erster Teil
Grundlagen
I. Abschnitt
Wesen, Rechtsstellung und Aufgaben
Wesen der Landkreise140
Name und Sitz141
Wappen, Farben und Dienstsiegel142
Selbstverwaltungsangelegenheiten143
Auftragsangelegenheiten144
Kommunale Gemeinschaftsarbeit145
Sicherung der Mittel146
Satzungen147
II. Abschnitt
Kreisgebiet
Gebietsbestand148
Gebietsänderungen149
Auseinandersetzung150
III. Abschnitt
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises
Begriff151
Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner152
Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden153
Einwohner-, Bürgerbeteiligung153a
Anschluss- und Benutzungszwang154
Zweiter Teil
Organe und Verwaltung
I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Organe155
II. Abschnitt
Kreistag
Zusammensetzung und Wahl des Kreistages156
Rechtsstellung der Mitglieder des Kreistages157
Amtszeit158
Aufgaben des Kreistages159
Vorbehaltene Aufgaben160
(aufgehoben)161 bis 170
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung171
Kreistagsausschüsse172
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Kreistages173
III. Abschnitt
Kreisausschuss
Zusammensetzung, Berufung und Amtszeit174
Rechtsstellung, Aufgaben175
Verfahren des Kreisausschusses176
IV. Abschnitt
Landrätin, Landrat und Kreisbeigeordnete
Landrätin, Landrat177
Aufgaben der Landrätin oder des Landrates178
Widerspruchs- und Vorlagepflicht bei rechtswidrigen Beschlüssen179
Anordnungsbefugnis der Landrätin oder des Landrates in dringenden Fällen180
Verpflichtungserklärungen181
Vertretung der Landrätin oder des Landrates182
Übertragung von Aufgaben der Landrätin oder des Landrates183
Kreisbeigeordnete184
V. Abschnitt
Kreisbedienstete
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung185
Kreisfrauenbeauftragte186
(aufgehoben)187 bis 188
Dritter Teil
Kreiswirtschaft
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung189
Haushaltsausgleich189a
Rechnungsprüfungsamt190
Überörtliche Prüfung191
Vierter Teil
Kommunalaufsicht
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung192
Kommunalaufsichtsbehörden193
Teil C
Regionalverbandsordnung des Regionalverbandes Saarbrücken
Erster Teil
Grundlagen
Wesen des Regionalverbandes194
Name und Sitz195
Wappen, Farben und Dienstsiegel196
Selbstverwaltungsangelegenheiten197
Auftragsangelegenheiten198
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung199
(aufgehoben)200 bis 203
Zweiter Teil
Organe und Verwaltung
I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Organe204
II. Abschnitt
Regionalversammlung und Regionalverbandsausschuss
Zusammensetzung und Wahl der Regionalversammlung205
Rechtsstellung der Mitglieder der Regionalversammlung206
Amtszeit207
Aufgaben der Regionalversammlung208
Anzuwendende Vorschriften der Landkreisordnung209
Regionalverbandsausschuss210
III. Abschnitt
Kooperationsrat
Zusammensetzung des Kooperationsrates und Verfahren211
Aufgaben des Kooperationsrates211a
IV. Abschnitt
Regionalverbandsdirektorin, Regionalverbandsdirektor und Regionalverbandsbeigeordnete
Regionalverbandsdirektorin, Regionalverbandsdirektor212
Aufgaben der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektors213
Regionalverbandsbeigeordnete214
V. Abschnitt
Regionalverbandsbedienstete
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung215
Frauenbeauftragte des Regionalverbandes215a
Dritter Teil
Regionalverbandswirtschaft
Anzuwendende Vorschriften der Landkreisordnung216
Vierter Teil
Kommunalaufsicht
Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung217
Kommunalaufsichtsbehörden218
Teil D
Übergangs- und Schlussvorschriften
Einwohnerzahl219
Beitreibung von Geldbußen und Zwangsgeldern220
Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes221
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände221a
Durchführung dieses Gesetzes222

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) finden auf die Integrationsbeiräte die bisherigen Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und die hiernach erlassenen Satzungen bis zum Erlass einer Satzung über den Integrationsbeirat auf der Grundlage des durch Artikel 1 Nummer 2 des vorgenannten Gesetzes neugefassten § 50 Anwendung. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der nächsten Wahl gemäß den Vorschriften nach Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes kann die Amtszeit der Integrationsbeiräte einmalig um bis zu vier Monate verlängert werden. Soweit die Gemeinden zur Bildung eines Integrationsbeirats verpflichtet sind, ist die nach § 50 Absatz 1 Satz 4 erforderliche Satzung bis zum 21. Dezember 2024 zu erlassen oder an das geltende Recht anzupassen. Die Anpassung haben auch die Gemeinden vorzunehmen, die von der Möglichkeit nach § 50 Absatz 1 Satz 2 Gebrauch machen.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.