Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

Vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 360) (1)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 20081
(weggefallen)1a
Bezeichnung1b
Abschnitt 2
Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung2
Festsetzung der Zulassungszahlen3
Auswahlverfahren der Hochschulen3a
Abschnitt 3
Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
Festsetzung von Zulassungszahlen4
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester5
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen6
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen7
(weggefallen)8
Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester9
(weggefallen)10
Vollzug durch die Hochschulen11
Verordnungsermächtigungen12
Übergangsvorschrift12a
In-Kraft-Treten13
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008Anlage 1
(weggefallen)Anlage 1a

(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008.

Vom 25. Juni 2010 (GVBl. LSA S. 376)

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSA S. 360), wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 nach seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist.