Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012 (GVBl. LSA S. 297)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 334) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Begriffsbestimmungen1
(weggefallen)1a
(weggefallen)1b
Abschnitt 2
Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung2
Festsetzung von Zulassungszahlen3
Zusätzliche Eignungsquote, Auswahlverfahren der Hochschulen3a
Abschnitt 3
Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
Festsetzung von Zulassungszahlen4
Kapazitätsermittlung4a
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester5
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen6
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen7
Internationale Studiengänge8
Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester9
(weggefallen)10
Vollzug durch die Hochschulen11
Verordnungsermächtigungen12
Übergangsvorschrift12a
(Inkrafttreten)13
Anlagen
(weggefallen)Anlage 1
(weggefallen)Anlage 1a

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung.

Vom 11. Dezember 2019 (GVBl. LSA S. 1004).

Aufgrund des § 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 23. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 334) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung nach seinem. Artikel 19 Abs. 1 Satz am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.