Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012 (GVBl. LSA S. 297)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 20081
Bezeichnung1b
Abschnitt 2
Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung2
Festsetzung von Zulassungszahlen3
Auswahlverfahren der Hochschulen3a
Abschnitt 3
Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
Festsetzung von Zulassungszahlen4
Kapazitätsermittlung4a
Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester5
Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen6
Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen7
(weggefallen)8
Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester9
(weggefallen)10
Vollzug durch die Hochschulen11
Verordnungsermächtigungen12
Übergangsvorschrift12a
(Inkrafttreten)13
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008Anlage