§ 7 HZulG LSA - Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen

Bibliographie

Titel
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA)
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

Bei postgradualen Studiengängen wird die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Bildung der Vorabquoten gemäß Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 des Staatsvertrages nach dem Grad der Qualifikation, der sich nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifızierenden Abschlusses oder eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses bemisst, getroffen. Die Auswahlkriterien nach Artikel 10 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 des Staatsvertrages können zusätzlich herangezogen werden. Bei der Auswahlentscheidung ist der Grad der Qualifikation erheblich zu gewichten.