Beurkundungsgesetz

Bibliographie

Titel
Beurkundungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BeurkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-13

Vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Überschreiten des Amtsbezirks2
Verbot der Mitwirkung als Notar3
Ablehnung der Beurkundung4
Urkundensprache5
Zweiter Abschnitt
Beurkundung von Willenserklärungen
1.
Ausschließung des Notars
Ausschließungsgründe6
Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen7
2.
Niederschrift
Grundsatz8
Inhalt der Niederschrift9
Feststellung der Beteiligten10
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit11
Nachweise für die Vertretungsberechtigung12
Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben13
Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht13a
Eingeschränkte Vorlesungspflicht14
Versteigerungen15
Übersetzung der Niederschrift16
3.
Prüfungs- und Belehrungspflichten
Grundsatz17
Genehmigungserfordernisse18
Unbedenklichkeitsbescheinigung19
Gesetzliches Vorkaufsrecht20
Grundbucheinsicht, Briefvorlage21
4.
Beteiligung behinderter Personen
Taube, Stumme, Blinde22
Besonderheiten für Taube23
Besonderheiten für Taube und Stumme, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist24
Schreibunfähige25
Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar26
5.
Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
Begünstigte Personen27
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit28
Zeugen, zweiter Notar29
Übergabe einer Schrift30
Übergabe einer Schrift durch Stumme31
Sprachunkundige32
Besonderheiten beim Erbvertrag33
Verschließung, Verwahrung34
Niederschrift ohne Unterschrift des Notars35
Dritter Abschnitt
Sonstige Beurkundungen
1.
Niederschriften
Grundsatz36
Inhalt der Niederschrift37
Eide, eidesstattliche Versicherungen38
2.
Vermerke
Einfache Zeugnisse39
Beglaubigung einer Unterschrift40
Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift41
Beglaubigung einer Abschrift42
Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde43
Vierter Abschnitt
Behandlung der Urkunden
Verbindung mit Schnur und Prägesiegel44
Aushändigung der Urschrift45
Ersetzung der Urschrift46
Ausfertigung47
Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung48
Form der Ausfertigung49
Übersetzungen50
Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht51
Vollstreckbare Ausfertigungen52
Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht53
Rechtsmittel54
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften
1.
Verhältnis zu anderen Gesetzen
a)
Bundesrecht
Außer-Kraft-Treten von Bundesrecht55
Beseitigung von Doppelzuständigkeiten56
Sonstige Änderungen von Bundesrecht57
Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz58
Unberührt bleibendes Bundesrecht59
b)
Landesrecht
Außer-Kraft-Treten von Landesrecht60
Unberührt bleibendes Landesrecht61
Zuständigkeit der Amtsgerichte62
63
Notare in Baden-Württemberg64
c)
Amtliche Beglaubigungen65
d)
Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren66
e)
Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts67
f)
Bereits errichtete Urkunden68
g)
Verweisungen69
2.
Geltung in Berlin70
3.
In-Kraft-Treten71