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§ 5 ÖPNVG LSA - Beirat

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen- Anhalt (ÖPNVG LSA)
Amtliche Abkürzung
ÖPNVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
9240.5

Der Aufgabenträger soll sich bei der Wahrnehmung der Aufgabe zur Wahrung der Fahrgastinteressen von einem ehrenamtlichen Beirat unterstützen lassen. Ihm kann insbesondere angehören je ein Vertreter der örtlich zuständigen

  1. 1.
    Fachverbände der Verkehrtreibenden,
  2. 2.
    Fahrgastverbände,
  3. 3.
    Interessenvertretung von Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung,
  4. 4.
    Kreiselternräte,
  5. 5.
    Industrie- und Handelskammer,
  6. 6.
    Handwerkskammer,
  7. 7.
    betroffenen Fachgewerkschaften und
  8. 8.
    Vereine, die nach § 56 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt und im Verkehrswesen tätig sind.