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Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2013,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Vom 23. Januar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 25)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 7, 8 und 9 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenpläne und Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Beteiligung an der HSH Nordbank AG21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume27
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten28
Ermächtigungen für den Einzelplan 1429
Investitionsbank30
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben31
Solländerungen32
Weitergeltung von Bestimmungen33
Änderung des Schulgesetzes34
Schulgirokonten35
Inkrafttreten36
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2013Anlage

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.