Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2013,SH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Vom 23. Januar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 25)
Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 7, 8 und 9 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht(1) | §§ |
---|---|
Feststellung des Haushaltsplanes | 1 |
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte | 2 |
Kredit- und Zinsmanagement | 3 |
Haushaltswirtschaftliche Sperren | 4 |
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen | 5 |
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen | 6 |
Bewirtschaftung des Einzelplans 12 | 7 |
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln | 8 |
Struktur- und Funktionalreform | 9 |
Deckungsfähigkeit und Rücklagen | 10 |
Stellenpläne und Stellenübersichten | 11 |
Leerstellen | 12 |
Ausbringung und Übertragung von Planstellen und Stellen | 13 |
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen | 14 |
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften | 15 |
Grundstücksangelegenheiten | 16 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 17 |
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen | 18 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten | 19 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums | 20 |
Beteiligung an der HSH Nordbank AG | 21 |
Hochschulen und Forschungsinstitute | 22 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie | 23 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung | 24 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa | 25 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung | 26 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | 27 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten | 28 |
Ermächtigungen für den Einzelplan 14 | 29 |
Investitionsbank | 30 |
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben | 31 |
Solländerungen | 32 |
Weitergeltung von Bestimmungen | 33 |
Änderung des Schulgesetzes | 34 |
Schulgirokonten | 35 |
Inkrafttreten | 36 |
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2013 | Anlage |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.