§ 1 BABauRaumG - Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BABauRaumG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 200-5
(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.
(2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.