§ 1 BABauRaumG - Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BABauRaumG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 200-5
(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.
(2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.