§ 1 BABauRaumG - Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Redaktionelle Abkürzung
BABauRaumG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
200-5

(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.

(2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.