§ 6 EltZV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Elternzeit für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Elternzeitverordnung - EltZV)
- Amtliche Abkürzung
- EltZV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2-23
Für die vor dem 1. Januar 2001 geborenen Kinder oder für die vor diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommenen Kinder sind die Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung weiter anzuwenden.