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§ 6 ErzUrlV

Bibliographie

Titel
Verordnung über Erziehungsurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Erziehungsurlaubsverordnung - ErzUrlV)
Amtliche Abkürzung
ErzUrlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-23

Auf Beamte, die Anspruch auf Erziehungsurlaub für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind haben, finden die Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung Anwendung.