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§ 6 EltZV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Elternzeit für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (Elternzeitverordnung - EltZV)
Amtliche Abkürzung
EltZV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-23

Auf die vor dem 1. Januar 2004 geborenen Kinder oder für die vor diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiter anzuwenden.