Versionsverlauf


Anlage 8 StrlSchV - Ärztliche Bescheinigung (1)

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Amtliche Abkürzung
StrlSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-1-8

Außer Kraft am 31. Dezember 2018 durch Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261). Zur weiteren Anwendung s. Teil 6 Kapitel 2 der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036).

Anlage VIII
(zu §§ 61, 62, 63)

Ärztliche Bescheinigung

nach §§ 60, 61 StrlSchV

Ärztliche Bescheinigung
nach §§ 60, 61 StrlSchV
Strahlenschutzverantwortlicher (Unternehmen, Dienststelle usw.)Personalnummer
|_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_|
gegebenenfalls Registrier-Nr. des Strahlenpasses
|_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_||_|
Name____________________________
Vorname____________________________
geb. am____________________________
Straße____________________________
Wohnort____________________________
|_|männlich|_|weiblich
wurde von mir
am ____________________________ untersucht.
Beurteilung
Es bestehen derzeit gegen eine Beschäftigung im Bereich ionisierender Strahlung
Ikeine gesundheitlichen Bedenken|_|
IIgesundheitliche Bedenken gegen
Tätigkeit, bei der die Gefahr der Inkorporation oder Kontamination besteht (z.B. Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen)|_|
Tätigkeit im Kontrollbereich, bei der die Gefahr der Bestrahlung von außen besteht (z.B. Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Photonenstrahlung, Neutronenstrahlung, Elektronenstrahlung)|_|
Hinweis:Die Beurteilung umfasst nicht sonstige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Hält der Strahlenschutzverantwortliche oder die beruflich strahlenexponierte Person die vom Arzt nach § 64 Abs. 1 Satz 1 in der Bescheinigung nach § 61 getroffene Beurteilung für unzutreffend, so kann die Entscheidung der zuständigen Behörde beantragt werden. (§62 Abs. 1)
Bemerkungen:
Nächste Beurteilung oder Untersuchung:
Ort, DatumUnterschriftStempel mit Anschrift des Arztes nach § 64 Abs. 1 Satz 1