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Bund
StrlSchV 2001 - Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2001 - Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2001 - Strahlenschutzverordnung
§§ 1 - 3, Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
§§ 4 - 92b, Teil 2 - Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
§§ 93 - 104, Teil 3 - Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten
§§ 105 - 110, Teil 4 - Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten
§§ 111 - 118, Teil 5 - Gemeinsame Vorschriften
Anlage 1 StrlSchV, Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 2 StrlSchV, Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
Anlage 3 StrlSchV, Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht
Anlage 4 StrlSchV, Festlegungen zur Freigabe
Anlage 5 StrlSchV, Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen
Anlage 6 StrlSchV, Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren
Anlage 7 StrlSchV, Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition
Anlage 8 StrlSchV, Ärztliche Bescheinigung
Anlage 9 StrlSchV
Anlage 10 StrlSchV
Anlage 11 StrlSchV
Anlage 12 StrlSchV
Anlage 13 StrlSchV
Anlage 14 StrlSchV
Anlage 15 StrlSchV, Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ)
Anlage 16 StrlSchV, Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten