Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten
(Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
Amtliche Abkürzung
BremLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2040-d-1

Vom 9. März 2010 (Brem.GBl. S. 249) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 415)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungsmaßnahmen2
Gestaltung der Laufbahn3
Laufbahnbefähigung4
Einstellung im ersten Beförderungsamt5
Probezeit6
Feststellung der Bewährung7
Erprobungszeit8
Beförderungen9
Fortbildung10
Nachteilsausgleich11
Bewerberinnen und Bewerber sowie Beamtinnen und Beamte mit Behinderungen12
Abschnitt 2
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
Erwerb der Laufbahnbefähigung13
Bildungsvoraussetzungen14
Berufsausbildung, hauptberufliche Tätigkeit15
Vorbereitungsdienst16
Dienstverhältnis zur Ausbildung17
Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst18
Laufbahnprüfung19
Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien20
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen
Justiz21
Bildung22
Allgemeine Dienste23
Technische Dienste23a
Abschnitt 3
Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg
Laufbahnwechsel24
Regelaufstieg25
Abgeschichteter Aufstieg26
Praxisaufstieg27
Abschnitt 4
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung28
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsbestimmungen für den Aufstieg29

Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des Laufbahnrechts in der Freien Hansestadt Bremen und zur Anpassung anderer dienstrechtlicher Verordnungen an das Beamtenrechtsneuregelungsgesetz vom 9. März 2010 (Brem.GBl. S. 249)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.