Art. 69 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Der Landtag ist aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt oder wenn er der Landesregierung das Vertrauen entzogen hat und nicht innerhalb von vier Wochen die Bildung einer von seinem Vertrauen getragenen Landesregierung ermöglicht.