Anlage 11 LWO - Anlage 11
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-1-I
Zutreffendes bitte ankreuzen [X] oder in Druckschrift ausfüllen | ||||
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VERSICHERUNG AN EIDES STATT | ||||
zur Aufstellung der Wahlkreisliste | ||||
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen | ||||
Wir versichern gegenüber dem Wahlkreisleiter des Wahlkreises __________ | ||||
an Eides statt, | ||||
1. | dass die | [_] Mitgliederversammlung | [_] Vertreterversammlung | |
der (Name der Partei oder Wählergruppe) | Kurzbezeichnung | |||
im Wahlkreis | ||||
am (Datum) | in (Ort) | |||
die Bewerber und ihre Reihenfolge auf der Wahlkreisliste der vorbezeichneten Partei oder Wählergruppe für den obengenannten Wahlkreis zur Wahl zum ___________ Landtag in geheimer Abstimmung festgelegt hat, | ||||
2. | dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war, | |||
3. | dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. | |||
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer (1) | ||||
Datum | ||||
Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung (1) | ||||
Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift | ||||
Name der Unterzeichner in Druckschrift und Unterschrift |
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.
Die von der Versammlung bestimmten zwei weiteren Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.