§ 35 SächsAPO-Justiz-JVD - Prüfungsniederschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
- Amtliche Abkürzung
- SächsAPO-Justiz-JVD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 305-9/2
In den Niederschriften über den Verlauf und die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung sind festzuhalten:
- 1.
Ort, Tag und Dauer der Prüfungen,
- 2.
die Namen der Prüfungsteilnehmenden,
- 3.
die Namen der Erst- und Zweitprüfenden sowie der Prüfenden, die an der mündlichen Prüfung mitgewirkt haben,
- 4.
die Ausbildungsnote,
- 5.
die in der schriftlichen Prüfung erreichten Einzelnoten und die Gesamtnote,
- 6.
die in der mündlichen Prüfung erreichten Einzelnoten und die Durchschnittsnote,
- 7.
die Prüfungsgesamtnote,
- 8.
die Entscheidungen der Prüfungsorgane,
- 9.
Unregelmäßigkeiten in der schriftlichen und mündlichen Prüfung.