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§ 119 LPersVG - Anhörung

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Amtliche Abkürzung
LPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2035-1

Dem Personalrat ist die Ausweitung, Einschränkung oder Verlagerung von Programmen rechtzeitig mitzuteilen. Er ist zu hören. Er ist auch zu hören, soweit eine Ausweitung, Einschränkung oder Verlagerung von Programmen Auswirkungen auf bestehende Rechte oder die Arbeitsplätze der Beschäftigten des ZDF haben könnte.