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§ 119 LPersVG - Anhörung

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)
Amtliche Abkürzung
LPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2035-1

Dem Personalrat sind Ausweitungen, Einschränkungen oder Verlagerungen von Programmen rechtzeitig mitzuteilen. Er ist zu hören. Er ist auch zu hören, soweit Ausweitungen, Einschränkungen oder Verlagerung von Programmen Auswirkungen auf bestehende Rechte oder die Arbeitsplätze der Beschäftigten des ZDF haben könnten.