§ 119 LPersVG - Anhörung
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)
- Amtliche Abkürzung
- LPersVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2035-1
Dem Personalrat sind Ausweitungen, Einschränkungen oder Verlagerungen von Programmen rechtzeitig mitzuteilen. Er ist zu hören. Er ist auch zu hören, soweit Ausweitungen, Einschränkungen oder Verlagerung von Programmen Auswirkungen auf bestehende Rechte oder die Arbeitsplätze der Beschäftigten des ZDF haben könnten.