§ 12 SächsIngG - Ingenieurkammer Sachsen
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsIngG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 604-1/2
(1) Die Ingenieurkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.
(2) Die Ingenieurkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.