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  • ab 01.03.2017 (aktuelle Fassung)

§ 12 SächsIngG - Ingenieurkammer Sachsen

Bibliographie

Titel
Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)
Amtliche Abkürzung
SächsIngG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
604-1/2

(1) Die Ingenieurkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.

(2) Die Ingenieurkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.