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§ 29 LEG - Fahrpläne

Bibliographie

Titel
Landeseisenbahngesetz (LEG)
Amtliche Abkürzung
LEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
930-1

Reisezugfahrpläne und ihre Änderungen sind der zuständigen Behörde rechtzeitig mitzuteilen. Diese kann Änderungen verlangen.