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Hamburg
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LEG,HH - EisenbahnG
§§ 2 - 32, Erster Abschnitt - Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§§ 2 - 32, Erster Abschnitt - Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 2 LEG, Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 3 LEG, Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 4 LEG, Vorbehalte der Verleihung
§ 5 LEG, Dauer der Verleihung
§ 6 LEG, Voraussetzungen der Verleihung
§ 7 LEG, Verbot der Benutzung öffentlicher Wege in der Längsrichtung
§ 8 LEG, Antrag
§ 9 LEG, Wirksamwerden der Verleihung
§ 10 LEG, Inhalt der Verleihungsurkunde
§ 11 LEG, Gestattung von Vorarbeiten
§ 12 LEG, Entschädigungspflicht und -verfahren
§ 13 LEG, Vollstreckung von Entschädigungsansprüchen
§ 14 LEG, Planfeststellung
§ 15 LEG (weggefallen)
§ 16 LEG (weggefallen)
§ 17 LEG, Enteignung
§ 18 LEG, Schutzmaßnahmen
§ 19 LEG, Bau- und Unterhaltungspflicht
§ 20 LEG, Gestaltung von Anschlüssen
§ 21 LEG, Benutzung öffentlicher Wege
§ 22 LEG, Oberster Betriebsleiter
§ 23 LEG, Eröffnung des Betriebs
§ 24 LEG, Betriebspflicht
§ 25 LEG, Übertragung des Unternehmens oder des Betriebs
§ 26 LEG, Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 27 LEG, Genehmigung der Tarife
§ 28 LEG, Tarifauflagen
§ 29 LEG, Fahrpläne
§ 30 LEG, Aufsicht
§ 31 LEG, Nachträgliche Anforderungen
§ 32 LEG, Landeseigene Eisenbahnen