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§ 15 IngG LSA - Errichtung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Bibliographie

Titel
Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA). 
Amtliche Abkürzung
IngG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
702.12

(1) In Sachsen-Anhalt wird eine Kammer für Ingenieure errichtet. Sie führt die Bezeichnung "Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt".

(2) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel.

(3) Sitz der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Magdeburg.

(4) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann Bezirksstellen errichten.