§ 15 IngG LSA - Errichtung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Bibliographie
- Titel
- Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- IngG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 702.12
(1) In Sachsen-Anhalt wird eine Kammer für Ingenieure errichtet. Sie führt die Bezeichnung "Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt".
(2) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel.
(3) Sitz der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Magdeburg.
(4) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann Bezirksstellen errichten.