§ 26 IngG LSA - Organe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Bibliographie
- Titel
- Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- IngG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 702.12
(1) Organe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind:
- 1.
die Vertreterversammlung
- 2.
der Vorstand
- 3.
der Eintragungsausschuss und
- 4.
der Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur".
(2) Die Organmitglieder sind mit Ausnahme des Vorsitzenden des Eintragungsausschusses ehrenamtlich tätig. Durch Satzung wird geregelt, ob und welche Entschädigung für Auslagen und Zeitversäumnis gewährt wird. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung.