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Anlage 4b DVO VIVBVEG - Nachtragsliste (Volksbegehren)
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Amtliche Abkürzung
DVO VIVBVEG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1111

bezüglich der Befassung des Landtags mit dem auf dem vorgehefteten Vorblatt näher umschriebenen Volksbegehren (bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gem. Anlage 2a):

.................................................................................................................................................................................................................................................

Nach Ablauf der Eintragungsfrist und der Nachfrist sind auf Grund erfolgreicher Beschwerde gegen die Versagung ihrer Zulassung oder gegen die Versagung eines Eintragungsscheins folgende Stimmberechtigte nachträglich zur Eintragung zugelassen worden:

Gemeinde ...Kreis ...
Lfd. Nr.NameVornameAnschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Persönliche und handschriftliche Unterschrift(1)Bemerkungen(2)
persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben
1
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20

Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden.

Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung:

Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern ......... Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren. Die Zahl der vorstehenden gültigen

Eintragungen beträgt ........

Gemeinde/Stadt ..............................., den ......................... 20...Der/Die (Ober-)Bürgermeister(in)
Im Auftrag
(Dienstsiegel)
_______________________________________
Unterschrift

(1) Amtl. Anm.:

Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.

(2) Amtl. Anm.:

Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere über Eintragungsmängel