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§ 3 VwVG NRW - Vollstreckung durch Behörden der Finanzverwaltung

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)
Amtliche Abkürzung
VwVG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2010

Wird die Vollstreckung von den Finanzämtern vorgenommen, ist sie nach den für die Finanzämter geltenden Bestimmungen durchzuführen.