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Nordrhein-Westfalen
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VwVG NRW,NW - Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
§§ 55 - 76, Zweiter Abschnitt - Verwaltungszwang
§§ 55 - 76, Zweiter Abschnitt - Verwaltungszwang
§§ 55 - 65, Erster Unterabschnitt - Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
§§ 66 - 75, Zweiter Unterabschnitt - Anwendung unmittelbaren Zwanges
§ 76, Dritter Unterabschnitt - Vollzug gegen Behörden