Versionsverlauf


§ 7 FeiertG LSA - Ausnahmen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Amtliche Abkürzung
FeiertG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1136.1

Bei Vorliegen dringender Gründe können Ausnahmen von den Regelungen der § 3 Abs. 2, §§ 4 und 5 zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist.