§ 7 FeiertG LSA - Ausnahmen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- FeiertG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1136.1
Bei Vorliegen dringender Gründe können Ausnahmen von den Regelungen der § 3 Abs. 2, §§ 4 und 5 zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist.