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  • ab 17.10.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 4 GO-RefG - IV Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Redaktionelle Abkürzung
GO-RefG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

2021

Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351), wird wie folgt geändert:

§ 9 wird wie folgt geändert:

Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

"10. die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe k), l) und m) der Gemeindeordnung genannten Angelegenheiten,".