Art. 6 GO-RefG - VI Änderung des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- GO-RefG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
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Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) wird wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort "umgestellt" die Angaben "und eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 der Gemeindeordnung aufgestellt" eingefügt.